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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Dekarbonisierung in Deutschland Spätestens mit der ersten Novelle des Klimaschutzgesetzes vom 12. Mai 2021 hat die damalige Bundesregierung ihre bisher gültigen Emissionsziele noch einmal deutlich verschärft. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, spätestens im Jahre 2045 die Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen einzustellen. Neben dem langfristigen Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 sieht das Klimaschutzgesetz auch kurzfristige Ziele vor: Bereits 2030 soll der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden. Hieraus wird klar, dass Erdgas spätestens 2045 als Primärenergieträger in Deutschland durch eine treibhausgasneutrale Versorgung ersetzt werden muss. Die Erreichung dieses Ziels ist ein politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Vorhaben von einer außerordentlichen historischen Tragweite, sowohl für Deutschland insgesamt als auch für jede einzelne Kommune und Gemeinde. Die gesamte ES-Unternehmensgruppe kann Sie auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Ihrer Kommune oder Gemeinde an verschiedenster Stelle begleiten. Wir bieten ingenieurstechnische, steuerliche, juristische und betriebswirtschaftliche Expertise aus einer Hand an. Ziel ist es, für Ihre Kommune das passsende Konzept zur zukünftigen Co2-neutralen Wärmeversorgung zu finden und erfolgreich umzusetzen. Hierzu schlagen wir folgendes strukturiertes Vorgehen vor:  1. Konzeption einer individuellen Co2-neutralen Wärmeversorgung 2. Überführung des Wärmekonzepts in einen Transformationsplan bis 2045 3. Operationalisierung des Wärmekonzepts 4. Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Wärmekonzepts  Gleichwohl an welcher Stelle Sie sich bereits in Ihren Überlegungen befinden, können wir Sie interdisziplinär aus einer Hand von der Konzeption bis hin zur Begleitung bei der Umsetzung des Konzeptes unterstützen. Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann

Kommunale Wärmeplanung

Haushaltskonsolidierung für Kommunen

Die EversheimStuible Unternehmensgruppe erarbeitet zusammen mit den Kommunen individuelle Konzepte und Bausteine, entwickelt konkrete Maßnahmen, begleitet den Konsolidierungsprozess und unterstützt die Kommunen bei der Implementierung sowie Umsetzung individueller Maßnahmen im Rahmen einer effektiven Haushaltskonsolidierung. Die Schaffung und Nutzung strategischer Synergiepotenziale im städtischen Konzernverbund stehen für uns im Vordergrund. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei eine zukunftsorientierte Betrachtungsweise. Insbesondere das wirtschaftliche Zusammenspiel zwischen den Beteiligungsunternehmen / Beteiligungen und der Kernverwaltung bzw. die Optimierung der wirtschaftlichen Betätigungen bieten neben dem Beteiligungsmanagement wichtige Anknüpfungspunkte für betriebswirtschaftliche und/oder haushaltsrechtliche Optimierungen. Wir optimieren im Konzernverbund z.B. Gebührenkalkulationen, schaffen im Konzernverbund eine optimale Vermögens- und/oder Tätigkeitszuordnung oder -verteilung und bauen eine zielgerichtete Eigen- und Fremdkapitalstruktur auf - insbesondere in der jetzigen Phase steigender Zinsen ein unverzichtbarer Baustein! Wir entwickeln einzelne Tätigkeitsbausteine wie z.B. ein kostensenkendes Fremdleistungscontrolling, die Einrichtung des rechtlichen Konstruktes einer „zentralen Vergabestelle“ (ua. für die zielgerichtete Energiebeschaffung bei dem eigenen Stadtwerk) zur Stärkung des konzerninternen Leistungsaustausches und weitere individuelle Bausteine! Wir gestalten als Steuerungsinstrument wirksame Managementcockpits für besonders kostenintensive Bereiche einer Kommune (z.B. im Bereich der Sozialausgaben)! Gerade die Energiewende bietet im Zusammenspiel mit dem örtlichen Stadtwerk eine Fülle von Handlungsfeldern. Neue „Goldadern“ können im Bereich der Windkraft, Photovoltaik, Straßenbeleuchtung, Breitband usw. erschlossen werden. Eine besondere Herzensangelegenheit ist uns dabei im Moment die Entwicklung und Fortschreibung einer gesamtstädtischen Wärmeplanung! Wir sind keine normale Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir sind Ihr strategischer Begleiter für die Kommunalwirtschaft und Energiewirtschaft! Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann

Haushaltskonsolidierung für Kommunen

Kommunale Gesamtabschlüsse

Kommunale Gesamtabschlüsse in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern Die Landesgesetzgeber haben u. a. die Fristen für die erstmalige Aufstellung eines Gesamtabschlusses geändert. In Niedersachsen sieht § 179 NKomVG nun vor, dass der konsolidierte Gesamtabschluss spätestens verpflichtend im Jahr 2022 für das Haushaltsjahr 2021 und danach jährlich aufzustellen ist. Die Übergangsvorschrift des § 176 KV M-V legt in Mecklenburg-Vorpommern fest, dass spätestens für das Haushaltsjahr 2024 erstmalig ein Gesamtabschluss zu erstellen ist. Dies hat zudem so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Gesamtabschluss spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsfolgejahres der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt werden kann. In Baden-Württemberg hat ebenfalls eine Anpassung stattgefunden. Das zu veröffentlichende Haushaltsjahr für den ersten Gesamtabschluss wurde gemäß § 64 GemHVO BW von 2022 auf 2025 angepasst. Anlass genug für uns, in unserem aktuellen Treuberater ausführlich über das Thema Gesamtabschluss zu berichten. Unser Kommunalexperte Thomas Semelka ist als damaliger Projektleiter Gesamtabschluss der Stadt Essen (und aus heutiger Sicht als einziger Wirtschaftsprüfer) Mitglied des Modellprojekts Gesamtabschluss des Landes Nordrhein-Westfalen gewesen und hat als solches aktiv an dem bundesweit bekannten Praxisleitfaden mitgearbeitet. Wir freuen uns auf weitere spannende Projekte!  Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind  Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt, Nils Hartmann

Kommunale Gesamtabschlüsse

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