Am 02.05.2023 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt den Beschluss zur „Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode“ bekannt gemacht und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Uns erreichen vermehrt Anfragen zur Unterstützung bei der Rechtfertigung von Wasserpreisen. Vielfach hat sich dabei gezeigt, dass unser #APIS Wasser die Arbeit zu diesem Thema sinnvoll unterstützen kann. Als Steuerungsinstrument bietet das Managementcockpit Wasser die Möglichkeit, Wasserpreise vor dem Hintergrund der eigenen Kostensituation, aber auch unter Einbeziehung der Preise von Vergleichsunternehmen zu kalkulieren. Gerade letzteres scheint sich in #NRW in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus können Auswirkungen von Kostenveränderungen, Investitions- und Finanzierungsstrategien, Wasserpreisanpassungen vom Wasserversorger und seinen Vergleichsunternehmen vollintegriert simuliert und analysiert werden. Dazu stehen im Managementcockpit Wasser
- eine integrierte Unternehmensplanung, - ein zweistufiges Kennzahlensystem inkl. Kennzahlen-Benchmark mit vergleichbaren Wasserversorgern, - eine umfangreiche Abweichungsanalyse zur Identifikation von Handlungsoptionen und strukturellen Besonderheiten und - ein Szenariomanager zur Bewertung verschiedener Optimierungsmaßnahmen
zur Verfügung.
Sollten wir Ihr Interesse an unserem APIS #Wasser geweckt haben melden Sie sich gerne.
Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Rechtfertigung vorhandener Wasserpreisen oder anstehender #Wasserpreiserhöhungen?
Als langjähriger Partner kommunaler Versorgungsunternehmen können wir Sie mit einem großen Erfahrungsschatz bei der Kalkulation von Wasserpreisen, Erstellung von #Wasserpreisgutachten und im Umgang mit vielen Kartellbehörden in Deutschland unterstützen.
Sprechen Sie uns auch hierzu gerne an! Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch mit Ihnen.