APIS STROM & GAS - Unser Steuerungsinstrument für Ihre regulierten Netze

APIS - Unser Steuerungsinstrument für Ihre regulierten Netze
Nach dem die Kostenprüfungen Strom und Gas bei vielen Netzbetreibern mittlerweile beendet sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Blick nach vorne zurichten.
Eine interessante Möglichkeit bietet hierzu INFOPLAN mit dem Asset-Prognose-Informationssystem (APIS). Es handelt sich um ein excel-basiertes Modell zur rendite- und ergebnisorientierten Optimierung des Netzgeschäfts im Strom und Gas.

Wir bieten Ihnen mit unserem APIS:

* umfangreiche Analysemöglichkeiten des regulierten Netzgeschäfts,
* die Prognose von Ergebnissen des Netzgeschäfts,
* die Unterstützung bei der Beurteilung unternehmerischer Handlungsalternativen durch Szenario- Rechnungen
* direkte Anwendung unter minimalem Schulungsaufwand durch einen komprimierten Workshop 
* ein seit mehr als 10 Jahren in der Praxis erprobtes Modell

Nutzen Sie unserer APIS jetzt zur Überführung der aktuellen Kostenprüfungsergebnisse in die Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode. Für Gasnetztreiber bietet die aktuellste Version unseres APIS-Modells, die bedeutendste Neuerung: Mit dem APIS Gas können nun auch die Auswirkungen der aktuellen KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur analysiert werden.


APIS STROM & GAS - Unser Steuerungsinstrument für Ihre regulierten Netze

Entgeltregulierung Eisenbahn

  • Video Caption: Spring Sports
  • Video Duration: 02 : 10

Die Entgelte für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur stellen die Gegenleistung für die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen durch die verschiedenen Zugangsberechtigten dar. Gegenstand der Entgeltregulierung sind die Trassen-, Stations- und sonstigen Nutzungsentgelte, welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“) des Personen- und Güterverkehrs für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zu bezahlen haben. Die Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor dient der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs, denn selbst wenn der Zugang zum Netz gesichert ist, können diskriminierende, unangemessene oder intransparente Entgelte eine erhebliche Hürde für die Zugangsberechtigten und ihrer Nutzungswünsche darstellen. Um die Erhebung rechtswidriger Entgelte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die grundsätzliche Genehmigungspflicht für die Trassenpreise und für die Entgelte für die Nutzung der Personenbahnsteige eingeführt. Die EversheimStuible Unternehmensgruppe steht ihnen für die einzelnen entgeltrelevanten und rechtlichen Fragestellungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Bereich der Schienenwege und Trassenentgelte unterstützen wir sie bei dem vollständigen Genehmigungsprozess („vereinfachte Genehmigung", „mittlere Genehmigung" und „große Genehmigung"); ebenso bei der Genehmigung der Stationsentgelte. Wir entwickeln für sie individuelle Controllingkonzepte, unterstützen sie bei der Erstellung der Trennungsrechnungen und verknüpfen diese Informationen mit ihrer Unternehmensplanung; gerne im Rahmen eines individualisierten Managementcockpits. Gerne erarbeiten wir für ihr EVU in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen und betriebswirtschaftlich sachgerechte Schlüsselungen und Verteilungen, um so ihre Entgelte betriebswirtschaftlich sauber, nachvollziehbar und entsprechend den gesetzlichen Grundlagen ermitteln zu können. Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann

Entgeltregulierung Eisenbahn
mehr laden