Veröffentlichung der Netzstrukturmerkmale im Internet Strom- und Gasnetz Frist 01.04.2024
Bis zum ersten April jedes Jahres haben Netzbetreiber die Pflicht die wesentlichen Strukturmerkmale ihres Netzes sowie netzrelevante Daten auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In §23c - §23d EnWG werden die von den Gas- und Stromnetzbetreibern zu veröffentlichenden Daten definiert und aufgelistet.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
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